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Beratung für Existenzgründer

Formaljuristisch braucht es für eine Existenzgründung nicht mehr als eine Geschäftsidee, die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Im weiteren Verlauf kommen weitere Formalitäten auf die Gründer zu, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der zuständigen Handwerkskammer. Das Gewerbeamt informiert regelmäßig automatisch nicht nur die Kammern, sondern ebenso das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie das statistische Landesamt.

 

Aber, ist es damit alleine schon getan? Natürlich nicht.

Von der Geschäftsidee zur Unternehmensgründung

Um ein Unternehmen zu gründen und erfolgreich zu führen sowie anfallende Aufgaben zu lösen, braucht es neben der Fachkompetenz insbesondere auch einige Selbst- und Methodenkompetenz.

 

Zu den zu bewältigenden Aufgaben im Rahmen der Unternehmensgründung gehören:

 

  • die Erstellung eines tragfähigen Finanzierungsplans vor Unternehmensgründung bei Berücksichtigung von Lebenskosten

  • Wer vergibt mögliche Fördermittel und wie/wo werden sie beantragt

  • Definition von Produkten, Leistungen und Argumenten für Kundengespräche

  • Standortanalyse, Marktbeobachtung und Einschätzung von Risiken und Chancen

  • private Vorsorge für Unfälle, Alter und unvorhergesehene Ereignisse (auch die Sorge für die laufenden Betriebskosten, Löhne usw.)

  • Kommunikation und Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden (Ordnungsamt, Finanzamt, Gesundheitsamt usw.)

  • Kommunikation und Auseinandersetzung mit Verbänden (IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft usw.)

  • Erstellen von Kalkulationen und Vorgaben (z. B. Absatzvorgaben) sowie deren Steuerung und Erfolgskontrolle

  • Selbstmotivation und Selbstkontrolle (Termine, Aufgaben, Arbeits-/Freizeit usw.)

  • mögliche Fördermittel für Ihre Existenzgründung

 

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam einen detaillierten Geschäftsplan, der für Förderprogramme der Agentur für Arbeit (Gründungszuschuss), Jobcenter (Einstiegsgeld) oder auch für kleinere Finanzierungen und Zuschüsse für die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Geschäftsidee geeignet ist.


 
Der Geschäftsplan als Schlüssel zum Erfolg

Der mit uns erarbeitete Geschäftsplan enthält detaillierte Informationen über die Person des Gründers, zum Produkt, zum Markt und zur Finanzierung. In Aufbau und Inhalt enthält er die 8 wichtigen inhaltlichen Elemente eines Businessplans und orientiert sich an den Anforderungen der KfW Bankengruppe und einiger Kreditinstitute. Hinsichtlich der einzelnen Themenuntergliederungen handelt es sich um einen möglichen Aufbau, der je nach individuellen Erfordernissen an einigen Stellen durchaus auch vertieft werden kann.

Mit dem Geschäftsplan zur Förderung

  • Bund und Länder unterstützen Existenzgründungen durch Darlehen und Zuschüsse

  • Vor der Gründung: Für die Beratungskosten stellen die Bundesländer Zuschüsse zur Verfügung. Informationen dazu bieten die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Förderinstitution (i.d.R. Investitionsbank) des Bundeslandes

  • Nach der Gründung: Der Bund und der Europäische Sozialfonds (ESF) stellen über das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) Zuschüsse für Beratungs- und Coachingleistungen zur Verfügung.Im ersten Unternehmensjahr, insbesondere im Falle einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, gilt unter diesem Titel ein besonderer Fördersatz. Weitere Regelungen gelten für die ersten 5 Unternehmensjahre. Insbesondere können Zuschüsse aus dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ beantragt werden. Informationen zu beiden Programmen stehen in der Förderdatenbank des Bundes

  • Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungen eines Warenlagers, Kautionen, Werbemaßnahmen und weitere Investitionen, die für den Start in die Selbständigkeit notwendig sind, stellen Bund und Länder Darlehen zur Verfügung

  • Die Darlehen bieten unterschiedliche Konditionen, die den Start in die Selbständigkeit erleichtern sollen. Zum Beispiel tilgungsfreie Anlaufzeiten, günstigere Zinsen und teilweise Freistellung von Sicherheiten. Förderdarlehen müssen nach dem Hausbankprinzip immer bei Banken oder Sparkassen beantragt werden. Jährlich informiert die KfW - Bankengruppe in ihrer Publikation "Gründungsmonitor" über das Gründungsgeschehen in Deutschland, nennt Förderkennzahlen und zeigt Trends von Unternehmensgründungen, wie auch in der Bereitschaft zur Mittelvergabe durch Kreditinstitute auf.

    Informationen über die Programme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union sind in der Förderdatenbank des Bundes zu finden

Hilfen der Bundesagentur für Arbeit

  • Bund und Länder unterstützen Existenzgründungen durch Darlehen und Zuschüsse

  • Vor der Gründung: Für die Beratungskosten stellen die Bundesländer Zuschüsse zur Verfügung. Informationen dazu bieten die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Förderinstitution (i.d.R. Investitionsbank) des Bundeslandes

  • Nach der Gründung: Der Bund und der Europäische Sozialfonds (ESF) stellen über das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) Zuschüsse für Beratungs- und Coachingleistungen zur Verfügung.Im ersten Unternehmensjahr, insbesondere im Falle einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, gilt unter diesem Titel ein besonderer Fördersatz. Weitere Regelungen gelten für die ersten 5 Unternehmensjahre. Insbesondere können Zuschüsse aus dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ beantragt werden. Informationen zu beiden Programmen stehen in der Förderdatenbank des Bundes

  • Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungen eines Warenlagers, Kautionen, Werbemaßnahmen und weitere Investitionen, die für den Start in die Selbständigkeit notwendig sind, stellen Bund und Länder Darlehen zur Verfügung

  • Die Darlehen bieten unterschiedliche Konditionen, die den Start in die Selbständigkeit erleichtern sollen. Zum Beispiel tilgungsfreie Anlaufzeiten, günstigere Zinsen und teilweise Freistellung von Sicherheiten. Förderdarlehen müssen nach dem Hausbankprinzip immer bei Banken oder Sparkassen beantragt werden. Jährlich informiert die KfW - Bankengruppe in ihrer Publikation "Gründungsmonitor" über das Gründungsgeschehen in Deutschland, nennt Förderkennzahlen und zeigt Trends von Unternehmensgründungen, wie auch in der Bereitschaft zur Mittelvergabe durch Kreditinstitute auf.

    Informationen über die Programme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union sind in der Förderdatenbank des Bundes zu finden

Ihr Gründungscoach

Dietmar Schuler

Diplom Betriebswirt und

Investmentbanker

Kontakt

d.schuler@cba-nrw.com

0049 211 737 793 24

2010 - present

2010 - present

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